NĂśV Anforderung bis zu 30 Tage nach Vertragsende


Rufnummernmitnahme & NĂśV Anforderung bis zu 30 Tage nach Vertragsende📝 Rufnummernmitnahme jetzt einfacher: NÜV-Anforderung und Portierung bis zu 30 Tage nach Vertragsende

Wer schon einmal den Mobilfunkanbieter gewechselt hat, kennt es: Für die erfolgreiche Rufnummernmitnahme wird die sogenannte NÜV-Information benötigt. Bisher war es jedoch so, dass diese nur bei einem aktiven Vertrag ausgestellt werden konnte – war der Vertrag beendet, musste er extra reaktiviert werden. Das war nicht nur umständlich, sondern auch zeitaufwendig.

Das ändert sich jetzt – und macht alles deutlich einfacher

Ab sofort gilt eine neue, kundenfreundliche Regelung:

1. NÜV-Anforderung bis 30 Tage nach Vertragsende

Kund:innen können die NÜV nun auch nach Vertragsende, bis zu 30 Tage danach, anfordern.
Eine Reaktivierung des Vertrags ist nicht mehr notwendig.
Die Anforderung erfolgt ganz einfach über die Serviceline des bisherigen Anbieters.

2. Rufnummernmitnahme bis zu 1 Monat nach Vertragsende

Auch die Portierung selbst wird flexibler:
Wer die Nummer behalten möchte, kann die Rufnummernmitnahme nun bis zu 1 Monat nach Vertragsende beantragen.
Damit haben Kund:innen erstmals mehr Zeit und müssen sich beim Anbieterwechsel nicht unter Zeitdruck setzen.

Warum ist das wichtig?

Diese Neuerung ist besonders hilfreich für:

  • Kund:innen, die ihren Anbieter wechseln wollen, aber das Portieren vergessen haben

  • alle, die ihren alten Vertrag rechtzeitig kündigen, aber die neue SIM später aktivieren

  • Nutzer:innen, die einen flexibleren Wechsel wünschen

Kurz gesagt: Der gesamte Wechselprozess wird einfacher, stressfreier und kundenfreundlicher.

Unser Fazit

Die Änderungen sind ein klarer Vorteil für alle Konsument:innen in Österreich.
tarifeberater.at begrüßt die neue Regelung – denn sie sorgt für mehr Fairness, Transparenz und Flexibilität im Mobilfunkmarkt.

Aktionszeitraum

GĂĽltig von 13.11 bis 31.12.25