Keine Servicepauschale ab dem 2.Sprachtarif
Magenta: Keine Servicepauschale ab dem 2.Sprachtarif
Ab 25.05.2023 wird für jede weitere Anmeldung eines aktuellen Sprachtarifs keine Servicepauschale verrechnet. Weiters ist ein Internet Vertrag keine Voraussetzung mehr.
Voraussetzungen
- Mindestens ein bestehender Sprachtarif bei dem eine Servicepauschale verrechnet wird
- Anmeldung unter einer Kundennummer
- Für MagentaEINS Kunden auch innerhalb der Community gültig, solange ein Sprachtarif vorhanden ist, bei dem die Servicepauschale verrechnet wird.
Gültigkeitszeitraum: 15.09.2022 bis auf Widerruf
NEU ab 25.05.2023: Auch bei Hi!Magenta gültig & die Bildung von MagentaEINS ist keine Voraussetzung mehr.
Details zum Vorteil "Keine Servicepauschale" | |
Gültigkeitszeitraum |
Gültig seit 15.09.2022 bis auf Widerruf
NEU ab 25.05.2023: Auch bei Hi!Magenta gültig & die Bildung von MagentaEINS ist keine Voraussetzung mehr. |
Voraussetzungen |
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Wegfall der Voraussetzungen |
Bei Wegfall der Voraussetzungen wird die jährliche Servicepauschale zum nächsten Fälligkeitsdatum in voller Höhe gemäß vereinbarter Entgeltbestimmungen verrechnet.
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Anmeldung |
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Vertragsübernahme |
Voraussetzungen für die Vergabe bei Privatkunden
Es wird ein Tarifwechsel auf einen aktuellen berechtigten Tarif durchgeführt (entweder während der Übernahme oder gleich danach).
Der Tarifwechsel löst die Gutschrift der Servicepauschale aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
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Ausnahmen |
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Aktionszeitraum
Gültig von 25.05 bis 30.06.23