Keine Servicepauschale ab dem 2.Sprachtarif


Magenta Keine Servicepauschale ab dem 2.SprachtarifMagenta: Keine Servicepauschale ab dem 2.Sprachtarif

Ab 25.05.2023 wird für jede weitere Anmeldung eines aktuellen Sprachtarifs keine Servicepauschale verrechnet. Weiters ist ein Internet Vertrag keine Voraussetzung mehr.

Voraussetzungen

  • Mindestens ein bestehender Sprachtarif bei dem eine Servicepauschale verrechnet wird
  • Anmeldung unter einer Kundennummer
  • Für MagentaEINS Kunden auch innerhalb der Community gültig, solange ein Sprachtarif vorhanden ist, bei dem die Servicepauschale verrechnet wird.

Gültigkeitszeitraum: 15.09.2022 bis auf Widerruf

NEU ab 25.05.2023: Auch bei Hi!Magenta gültig & die Bildung von MagentaEINS ist keine Voraussetzung mehr.
 
 

Details zum Vorteil "Keine Servicepauschale"
Gültigkeitszeitraum
Gültig seit 15.09.2022 bis auf Widerruf
NEU ab 25.05.2023: Auch bei Hi!Magenta gültig & die Bildung von MagentaEINS ist keine Voraussetzung mehr.
Voraussetzungen
  • Mind. ein bestehender Sprachtarif bei dem eine Servicepauschale verrechnet wird.
  • Anmeldung unter einer Kundennummer oder 
  • für MagentaEINS Kunden auch innerhalb der Community gültig, solange ein Sprachtarif vorhanden ist, bei dem die Servicepauschale verrechnet wird.
  • Auch gültig bei Wechsel in einen aktuellen Tarif, wenn mindestens ein weiterer Sprachtarif unter der gleichen Kundennummer aktiv ist.
  • Der Betrag der Servicepauschale wird jedes Jahr von neuem gutgeschrieben, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wegfall der Voraussetzungen
Bei Wegfall der Voraussetzungen wird die jährliche Servicepauschale zum nächsten Fälligkeitsdatum in voller Höhe gemäß vereinbarter Entgeltbestimmungen verrechnet.
Anmeldung
  • Die Anmeldung erfolgt im Idealfall bei einem Magenta Händler in der Nähe. Die Servicepauschale wird bei erfüllten Voraussetzungen automatisch abgezogen.
  • Am Vertragsausdruck wird bei erfolgreicher Aktivierung eine Rabattierungszeile namens „Keine Servicepauschale“ angedruckt.
  • Servicepauschale wird auf der Rechnung gutgeschrieben.
Vertragsübernahme
Voraussetzungen für die Vergabe bei Privatkunden 
Es wird ein Tarifwechsel auf einen aktuellen berechtigten Tarif durchgeführt (entweder während der Übernahme oder gleich danach).
Der Tarifwechsel löst die Gutschrift der Servicepauschale aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Übernahme erfolgt auf einen bestehenden Vertrag mit MagentaEINS ODER
  • Übernahme erfolgt auf bestehenden Vertrag mit mind. 1 aktiven Sprachtarif UND
  • mindestens 1 der bestehenden Rufnummern mit Sprachtarif bezahlt Servicepauschale. 
Ausnahmen
  • Tarife ohne Servicepauschale
  • Datentarife

Aktionszeitraum

Gültig von 25.05 bis 30.06.23